Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (Elternbrief am 25. Juni 2020)

Kehl, den 25. Juni 2020

Sehr geehrte liebe Eltern,

wir freuen uns sehr, dass wir ab der kommenden Woche wieder alle Schulkinder der Falkenhausenschule beschulen dürfen. Allerdings kehren wir zunächst und bis zu den Sommerferien lediglich zu einem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurück. Das bedeutet, dass zahlreiche Einschränkungen im Schulbetrieb bestehen bleiben, die wir Ihnen hier zusammengefasst mitteilen möchten.

Unterricht und Schulbetrieb:
• Es werden täglich 4 Stunden und somit wöchentlich 20 Stunden Unterricht erteilt.
• Der Unterricht beschränkt sich auf die Kernfächer Mathe, Deutsch, Sachunterricht und Französisch. Die Fächer Sport und Musik dürfen nicht unterrichtet werden.
• Möglichst wenige Lehrkräfte unterrichten in einer Klasse. Das bedeutet, dass die Schulkinder nicht zu Ihrem „alten Stundenplan“ zurückkehren, möglicherweise andere Lehrkräfte in der Klasse Ihres Kindes unterrichten und Fachlehrkräfte Kernfächer beaufsichtigen oder unterrichten.
• Die Klassen müssen stabil als Klassen geführt werden, ein Mischen von Klassen während des Schulbetriebes ist nicht gestattet. Ziel ist es, Infektionsketten nachverfolgen zu können, damit immer nur wenige Klassen bei einer auftretenden Corona-Infektion geschlossen werden müssten.
• Unterrichtsbeginn und -ende erfolgt für jede Klassenstufe zeitversetzt. Auch Pausenzeiten müssen zeitversetzt sein.
• Klassen dürfen sich in der Pause nicht mischen. Der Schulhof wird in Zonen mit entsprechender Einzeichnung aufgeteilt.
• Für Eltern gilt weiterhin ein Betretungsverbot auf das Schulgelände. Mit vereinbartem Termin dürfen Eltern die Schule betreten (Abstandsgebot und Mund-Nasenschutz).
• Die Kinder werden an den Schulhof-Toren entlassen und in Empfang genommen.

Hygienemaßnahmen:
• Das Abstandsgebot für Grundschulkinder entfällt bis auf Weiteres.
• Alle anderen bisherigen Hygienevorgaben der Falkenhausenschule bleiben bestehen
(siehe Hygienemaßnahmen Falkenhausenschule auf moodle)
• Wir nutzen beide Eingänge und die Kinder stellen sich am Morgen weiterhin auf die Blümchen, damit wir ein geordnetes Ankommen gewährleisten können.
• Lehrkräfte und andere Mitarbeiter sowie Besucher des Schulbetriebes unterliegen der Abstandsregel.
• Außerhalb des Klassenzimmers bzw. Unterrichts tragen die Schulkinder einen
Mund-Nasenschutz.

Gesundheitsbescheinigung:
• Ausschließlich gesunde Kinder dürfen im Präsenzunterricht unterrichtet werden.
• Alle Kinder müssen hierzu am Montagmorgen, dem 29. Juni 2020 vor Betreten der Schule die Gesundheitsbescheinigung abgeben.
• Kinder, die diese Bescheinigung am Montag nicht dabeihaben, müssen leider
wieder nach Hause geschickt werden.
Ohne die Gesundheitsbescheinigung darf das Kind am Unterricht nicht teilnehmen !!!
Wer nach einer Erkrankung wieder zum Unterricht erscheint, hat erneut die Gesundheitsbestätigung abzugeben.
• Es soll zukünftig vermehrt Testungen für Lehrkräfte und auch Schulkinder geben.

Befreiung vom Präsenzunterricht:
• Schulkinder können schriftlich (per Mail oder Brief) vom Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden dann über den Fernlernunterricht versorgt.

Zu diesem Elternbrief erhalten Sie das Blatt „Gesundheitsbescheinigung“, welches Ihr Kind zusammen mit dem Rücklauf dieses Elternbriefes am Montagmorgen ausgefüllt mitbringen muss. Eine mehrsprachige Erklärung zur Gesundheitsbescheinigung ist angefügt. Über die Klassenlehrkraft erhalten Sie heute noch den neuen Unterrichtsplan der Klasse Ihres Kindes.
Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich für die hervorragende Kooperation in den vergangenen Wochen bedanken und hoffen auf einen guten Start kommende Woche.

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

Mit freundlichen Grüßen

Imogen Remmert und Esther Späth